Praxis für Ernährungstherapie
Dipl. oec.troph. Ehrentraud Hansen

Wie funktioniert Ernährungstherapie?

Organisatorisches:

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Ernährungstherapie, die Ihnen Ihre Arztpraxis bei ernährungsabhängigen Erkrankungen ausstellt.

Je nach Indikation erhalten Sie von mir einen Kostenvoranschlag über eine individuelle Anzahl von Beratungsterminen. Den Kostenvoranschlag reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein, mit der Bitte um Kostenzuschuss. Die Höhe der Eigenbeteiligung hängt also von der Höhe des Kostenzuschusses der Krankenkasse ab.

Sobald Sie eine Verordnung und über die Kosten informiert sind, können Sie einen Termin in meiner Praxis vereinbaren. Zum ersten Beratungstermin bringen Sie bitte neben der Verordnung vorhandene Befunde/Laborwerte mit.


Ablauf der Beratungsgespräche:

Im Erstgespräch werden alle ernährungsrelevanten Daten, die Vorgeschichte, und aktuelle Befunde erhoben. Daraus wird ein Ziel formuliert, welches mit der Ernährungstherapie erreicht werden soll. Erste Diätempfehlungen und verhaltenstherapeutische Maßnahmen werden erarbeitet.

In den folgenden Beratungsterminen werden Ziele reflektiert und Schritt für Schritt die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen umgesetzt.  Ziel ist es, sowohl Beschwerden zu lindern, als auch die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern.

Am Ende der Beratungstermine erhalten Sie eine Abrechnung. Auf Wunsch kann auch nach jedem Termin abgerechnet werden.