Die Ernährungsberatung befasst sich, im Gegensatz zur Ernährungstherapie, mit der Prävention oder der Gesundheitsvorsorge. Die präventive Ernährungsberatung erfolgt ohne ärztliche Verordnung und unterliegt dem §20 SGB V. Auch sie kann von den Krankenkassen bezuschusst werden, weil meine Beratung zur Vermeidung von Übergewicht und Fehlernährung von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert ist.
Gerne dürfen Sie sich mit Ihren individuellen Wünschen für Ernährungsberatung an mich wenden. Sowohl Einzeltermine für Ernährungsaufklärung als auch begleitende Beratung zur Gewichtsoptimierung sind möglich. Sprechen Sie mich an.